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Wie verwalte ich meine 2. Säule, wenn ich die Schweiz verlasse?

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Wie verwalte ich meine 2. Säule, wenn ich die Schweiz verlasse?

Das Verlassen der Schweiz, um im Ausland zu leben, kann viele Fragen aufwerfen, insbesondere in Bezug auf die Verwaltung Ihrer 2. Säule. Dieser detaillierte Leitfaden wird Ihnen helfen, die Optionen zu verstehen, die Ihnen zur Verfügung stehen.

Im Durchschnitt hat jeder Bürger zwischen 25 und 65 Jahren einen Freizügigkeitsbetrag von 12'838 CHF !

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Was ist die 2. Säule?

Die 2. Säule, auch als berufliche Vorsorge bekannt, ist Teil des Sozialversicherungssystems in der Schweiz. Sie zielt darauf ab, den Mitarbeitern ein gewisses Maß an finanzieller Sicherheit im Ruhestand zu gewährleisten. Die Beiträge werden in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.


Die Schweiz verlassen: Allgemeine Überlegungen

Wenn Sie die Schweiz verlassen, können mehrere Faktoren die Verwaltung Ihrer 2. Säule beeinflussen:

  • Das Alter zum Zeitpunkt des Auszugs
  • Das Zielland
  • Steuerliche Konsequenzen


Das Alter zum Zeitpunkt des Auszugs

Auszug vor dem 58. Lebensjahr

Wenn Sie die Schweiz vor dem Alter von 58 Jahren verlassen, endet Ihre Mitgliedschaft in Ihrer Pensionskasse am Tag Ihres Austritts. Sie müssen dann entscheiden, wie Sie Ihre 2. Säule verwalten möchten.

Sie können wählen, Ihre Vorsorge in der Schweiz zu behalten, indem Sie Ihre Austrittsleistung auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice übertragen. Alternativ können Sie eine Auszahlung Ihrer Austrittsleistung in bar beantragen.

Auszug nach dem 58. Lebensjahr

Wenn Sie die Schweiz nach dem Alter von 58 Jahren verlassen, gelten Sie als pensioniert. Sie erhalten dann eine monatliche Rente von Ihrer Pensionskasse, eventuell ergänzt durch ein Kapital, wenn Sie dies wünschen. Es ist nicht möglich, die gesamte 2. Säule in Form einer Austrittsleistung zu erhalten.


Das Zielland

Auszug in ein EU- oder EFTA-Land

Wenn Sie die Schweiz verlassen, um sich dauerhaft in einem Land der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) niederzulassen, treten die Abkommen über die Freizügigkeit der Personen in Kraft.

Gemäß diesen Abkommen werden Ihre minimalen LPP-Altersguthaben (obligatorischer Teil Ihrer Austrittsleistung) in der Schweiz bis zu Ihrem Ruhestand aufbewahrt. Sie können diese Mittel nur in bar abheben, wenn Sie Ihrer Schweizer Pensionskasse nachweisen, dass Sie nicht dem Vorsorgesystem des Landes unterliegen, in dem Sie sich niederlassen.

Der überobligatorische Teil Ihrer Austrittsleistung, d.h. die Leistungen, die über den gesetzlichen LPP-Beitrag hinausgehen, können direkt ausgezahlt werden.

Auszug in ein Land außerhalb der EU oder EFTA

Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen, um sich in einem Land außerhalb der EU oder EFTA niederzulassen, gibt es keine Einschränkungen beim Abheben Ihrer minimalen LPP-Altersguthaben.


Steuerliche Konsequenzen

Besteuerung der Kapitalauszahlung

Wenn Sie sich entscheiden, Ihre 2. Säule in Form von Kapital abzuziehen, wird eine einmalige Quellensteuer von Ihrer Pensionskasse einbehalten. Die Höhe dieser Steuer wird nach dem Steuertarif des Referenzkantons berechnet.

Besteuerung der monatlichen Rente

Wenn Sie sich für eine monatliche Rente entscheiden, unterliegt diese in der Regel einer Quellensteuer von 11%. Hat die Schweiz jedoch ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land abgeschlossen, in dem Sie sich niederlassen, kann Ihre Rente von dieser Steuer befreit sein.

Zu unternehmende Schritte

Wenn Sie erwägen, die Schweiz zu verlassen, ist es wichtig, Ihre Pensionskasse über Ihre neue Adresse zu informieren. Je nach Ihrer Situation können zusätzliche Schritte erforderlich sein.

Es kann ratsam sein, einen Fachmann zu konsultieren, um Sie durch diese komplexen Fragen zu führen und Ihre steuerliche Situation zu optimieren. Sorgfältige Planung und ein klares Verständnis Ihrer Optionen können Ihnen helfen, Ihre Vorteile zu maximieren und Ihre steuerlichen Verpflichtungen bei Ihrem Auszug aus der Schweiz zu minimieren.

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Melvin Plumez

Melvin Plumez

Brevet fédéral de planificateur financier
Économiste d’entreprise HES