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Wer erhält die Leistungen der 2. Säule im Todesfall?

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Wer erhält die Leistungen der 2. Säule im Todesfall?

Die berufliche Vorsorge, auch bekannt als BVG oder 2. Säule in der Schweiz, spielt eine entscheidende Rolle bei der Rentenvorbereitung. Doch was geschieht mit diesen Vermögen im Todesfall?

Im Durchschnitt hat jeder Bürger zwischen 25 und 65 Jahren einen Freizügigkeitsbetrag von 12'838 CHF !

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Diese besorgniserregende Frage verdient besondere Aufmerksamkeit, da die Antworten bedeutende Auswirkungen für Ihre Angehörigen haben können.


Überblick über die Leistungen der 2. Säule

Die berufliche Vorsorge oder BVG ist einer der drei Pfeiler des Schweizer Vorsorgesystems. Sie zielt darauf ab, den Versicherten nach der Pensionierung ein gewohntes Lebensniveau zu ermöglichen. Im Todesfall werden die Vorsorgeleistungen jedoch nach spezifischen Regeln verteilt.


Wer sind die Begünstigten?

Im Todesfall werden die Leistungen der 2. Säule unter mehreren potenziellen Begünstigten aufgeteilt. Diese Begünstigten können je nach ihrer Beziehung zum verstorbenen Versicherten in vier Kategorien eingeteilt werden:


  • Der überlebende Ehepartner oder eingetragene Partner
  • Die Kinder
  • Personen, die erhebliche finanzielle Unterstützung vom Versicherten erhalten haben
  • Andere gesetzliche Erben


Bedingungen für die Gewährung einer Rente

Um eine Hinterbliebenenrente der AHV zu erhalten, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Beispielsweise hat eine Witwe Anspruch auf eine Rente, wenn sie mindestens ein Kind hat oder, falls kein Kind vorhanden ist, wenn sie über 45 Jahre alt ist und die Ehe mindestens 5 Jahre gedauert hat.


Wie werden die Leistungen der 2. Säule im Todesfall verteilt?

Die Verteilung der Leistungen der 2. Säule im Todesfall hängt von mehreren Faktoren ab. Lassen Sie uns einige dieser Faktoren genauer betrachten.


Sie sind verheiratet

Im Todesfall werden die Leistungen der 2. Säule zwischen dem überlebenden Ehepartner und den Kindern aufgeteilt. Wenn der Verstorbene minderjährige oder in Ausbildung befindliche Kinder hatte, werden Waisenrenten gezahlt. Wird der überlebende Ehepartner über 45 Jahre alt und hat die Ehe mehr als 5 Jahre gedauert, wird auch eine Ehepartnerrente gezahlt.


Sie leben in einer Partnerschaft

Bei einer Partnerschaft ist die Situation komplexer. Die AHV zahlt keine Rente an den überlebenden Partner. Was die berufliche Vorsorge betrifft, erfolgt eine Leistung an den Partner nur, wenn das Reglement der Pensionskasse des Verstorbenen dies vorsieht.


Sie sind geschieden

Geschiedene Ex-Partner können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente haben. Beispielsweise, wenn die Ehe mehr als 10 Jahre gedauert hat und im Scheidungsurteil Unterhaltszahlungen festgelegt wurden.


Sie sind ledig

Für ledige Personen ohne Ehepartner oder Kinder werden die Leistungen der 2. Säule in der Regel an die Ausgleichskasse AHV und an die Pensionskasse überwiesen.


Was können Sie tun, um Ihre Angehörigen zu schützen?

Es ist wichtig, Ihre Vorsorge im Voraus zu planen, um Ihre Angehörigen im Todesfall zu schützen.


Hier sind einige Maßnahmen, die Sie ergreifen können:

  • Informieren Sie sich über die Regeln Ihrer Pensionskasse bezüglich der Verteilung der Leistungen im Todesfall.
  • Verfassen Sie ein Testament, um Ihr Vermögen gemäß Ihren Wünschen zu verteilen.
  • Schließen Sie eine Todesfallversicherung ab, um Ihren Angehörigen in schweren Zeiten finanzielle Unterstützung zu garantieren.


Zusammenfassend werden im Todesfall die Leistungen der 2. Säule unter mehreren Begünstigten nach spezifischen Regeln verteilt. Daher ist es entscheidend, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen, um Ihre Angehörigen bestmöglich zu schützen.

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BVG Todesfall
Melvin Plumez

Melvin Plumez

Brevet fédéral de planificateur financier
Économiste d’entreprise HES