Häufig gestellte Fragen

Vorgang

Eine Beschreibung der einzelnen Schritte des Beanbeitungsprozesses und der damit verbundenen Wartezeiten.

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Um es einfach auszudrücken: Jedes Mal, wenn es zu einer Beendigung oder einem Wechsel der beruflichen Tätigkeit kommt. Hier die häufigsten Fälle:

  • Arbeitgeberwechsel
  • Arbeitslosigkeit
  • Berufliche Auszeit
  • Kindererziehung
  • Scheidung
  • Endgültiges Verlassen der Schweiz
  • Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Vermögenswerte immer übertragen wurden, wenn Sie Ihre Tätigkeit gewechselt/beendet haben.
  • Sie suchen nach Eigenkapital für Ihr zukünftiges Heim.
  • Sie suchen nach Eigenkapital, um sich selbstständig zu machen.
  • Sie möchten Ihren Ruhestand planen.
  • Sie möchten Ihren Nachlass planen.
  • Ein Verwandter von Ihnen ist verstorben, und Sie möchten wissen, ob er nicht erfasste Vermögenswerte hatte.
  • Sie sind einfach nur neugierig.

Sobald Sie Ihren Suchauftrag bestätigt haben, müssen Sie nichts mehr tun, ausser geduldig zu sein! Sie erhalten ein Schreiben, sobald wir die Ergebnisse erhalten haben.

Die Bearbeitung von Anfragen kann mehrere Wochen dauern. Sie müssen sich bewusst sein, dass über 1’500 Pensionskassen analysiert werden. Es dauert in der Regel 60 bis 80 Tage, um herauszufinden, bei welchen Instituten Ihr Geld verborgen ist und dann noch weitere 30 Tage, falls Sie Ihr Vermögen zurückführen möchten.

Vorsorge

Eine Beschreibung der verschiedenen Organisationen und Begriffe im Zusammenhang mit der Vorsorge.

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Vereinfacht ausgedrückt sind BVG, 2. Säule, berufliche Vorsorge und Pensionskasse Synonyme, die auf das Institut hinweisen, in das Sie in der Regel ab dem 25. Lebensjahr zu gleichen Teilen mit Ihrem Arbeitgeber Beiträge leisten.

Die Zentralstelle der 2. Säule ist die Verbindungsstelle zwischen den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (auch 2. Säule oder BVG genannt) und den Versicherten. Ihr Ziel ist es, unterbrochene Kontakte zwischen Versicherten und Vorsorgeeinrichtungen wieder herzustellen. Sie verwaltet keine Konten oder Vermögenswerte von Versicherten. Sie ist ein vom Bund finanzierter Dienst und ihre Suchanfragen sind für den Antragsteller kostenlos.

Dies ist die Austrittsleistung aus Ihrer 2. Säule. Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit beenden oder den Arbeitgeber wechseln, sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihr Guthaben aus der beruflichen Vorsorge auf die neue Pensionskasse übertragen wird. In der Regel wird sich die Pensionskasse Ihres ehemaligen Arbeitgebers schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen und nach der Adresse der neuen Einrichtung fragen.

Häufig kommt es jedoch vor, dass der Arbeitnehmer nicht darauf eingeht und es versäumt, seiner früheren Pensionkasse mitzuteilen, an welche Institution er seine Freizügigkeitsleistungen überweisen soll. Dies wird dann als nicht eingefordertes Vorsorgeguthaben bezeichnet. Nach maximal zwei Jahren werden die angesparten Altersguthaben auf ein Konto bei der eidgenösischen Auffangeinrichtung BVG überwiesen, falls die Rentenkasse nicht darüber informiert wurde, wohin das Geld zu überweisen ist. Diese öffentliche Einrichtung verwaltet nicht nachgefragten Freizügigkeitsguthaben, bis sich der rechtmässige Begünstigte meldet. Im Jahr 2023 betrug der Vergütungszinssatz der Stiftung Auffangeinrichtung BVG 0,30%.

Weitere Fragen

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